IM TRAUERFALL

Tritt ein Trauerfall ein,…

…dann sind einige wichtige Maßnahmen zu ergreifen. Stirbt ein Mensch in der eigenen Wohnung, muss entweder der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst benachrichtigt werden, der dann die Todesbescheinigung ausstellt. Verstirbt ein Mensch im Pflegeheim oder Krankenhaus, so wird die verantwortliche Verwaltung den Arzt informieren.

Vor Ort nimmt dann der Arzt die Leichenschau vor und stellt eine Todesbescheinigung aus. Dazu benötigt er einen gültigen Personalausweis oder andere Papiere die zur Identifizierung des Verstorbenen heran gezogen werden können.

Als nächsten Schritt sollten Sie uns kontaktieren und über den Sterbefall informieren. Machen Sie einen Gesprächstermin oder im dringenden Fall einen Termin für die Abholung aus. Sie erreichen uns rund um die Uhr und das 7 Tage in der Woche. Gerne kommen wir zu jeder gewünschten Zeit zu Ihnen nach Hause.

Im Trauerfall können Sie hier mit uns Kontakt aufnehmen oder gleich per Telefonnummer:
0 61 81 / 3 33 00

  • Diese Aufgaben werden von uns in der Regel übernommen

    • Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
    • Beratung bei Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes
    • Terminfestlegung bei der Friedhofsverwaltung für die Trauerfeier, Beerdigung
    • Zuständigen Kirchengemeinde Kenntnis geben
    • Musikalische Begleitung (Orgel, CD, etc.) zur Trauerfeier bestellen
    • Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
    • Trauerbriefe, Trauerkarten bestellen
    • Zeitungsanzeigen bestellen
    • Abmeldung bei der Krankenkasse vornehmen
    • Evtl. Abrechnung mit Lebensversicherung bzw. Sterbekasse
    • Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen (nur bei Eheleuten)
    • Rente bei der zuständigen Rentenversicherungsstelle abmelden
  • Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde (bei ledigen), Heiratsurkunde (bzw. im Scheidungsfall die Scheidungsurkunde) bei Ehepartnern
    • ggf. Rentenversicherungsnummer

HILFREICHE CHECKLISTE

Was muss und sollte noch alles erledigt werden

  • Blumenschmuck für Trauerfeier auswählen
  • Anschriften für Trauerdrucksachen zusammenstellen
  • Evtl. Imbiss nach Beerdigung oder Trauerfeier in einem Cafe, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
  • Witwen-, Witwer- oder auch Waisenrente bei der zuständigen Rentenversicherung beantragen
  • Trauerkleidung kaufen
  • Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Sterbefall dem Arbeitgeber und beim Berufsverband melden
  • Wohnung kündigen (nur im Erbfall zu veranlassen)
  • Radio- und TV-Geräte abmelden (Formblatt bei und erhältlich)
  • Telefon abmelden
  • Zeitungen, Zeitschriften abmelden
  • Abmelden des Kraftfahrzeuges und der Versicherung
  • Kündigung des Hausrat-, Haftpflichtversicherung, etc.
  • Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel, Getränke, Essen auf Rädern, Pflegedienst, etc.)
  • Unterbringung und Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Wer hat noch Haus- oder Wohnungsschlüssel?
  • Nachsendeantrag für Post stellen
  • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern
  • Fälligkeiten von Terminzahlungen überprüfen
  • Regulierung der Heizungsanlagen
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Benachrichtigung möglicher Kunden
  • Wenn ein Testament vorhanden ist, dieses beim zuständigen Amtsgericht eröffnen lassen
  • ggf. einen Erbschein beantragen (evtl. Notar einschalten)
  • Steuerberater hinzuziehen
  • Beamtenversorgung – Beantragen der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und der Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst.
  • Alles rund um Internet kündigen (Passwörter in Erfahrung bringen)
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